In meiner psychotherapeutischen Arbeit gehe ich ganz individuell auf Ihr Anliegen und Therapieziel ein. Die von mir angewandten Methoden basieren auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden an Ihre Bedürfnisse angepasst, um Sie bestmöglich in Ihrem Veränderungsprozess zu unterstützen.

Die Termine finden vor Ort in der Praxis oder nach Absprache digital über ein datenschutzkonformes Videotherapiesystem statt.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist daher leider nicht möglich. Mein Angebot richtet sich daher an folgende Patient:innen:

Privatversicherte

Bei privatversichterten Patient:innen werden die Kosten in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die individuellen Vertragsvereinbarungen variieren je nach Versicherungsanbieter und Tarif. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf um zu klären, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden auch bei Beihilfeversicherten in der Regel übernommen. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfestelle, ob und wie viele Sitzungen Verhaltenstherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden und fordern Sie die nötigen Formulare an

Selbstzahlende

Es gibt viele Gründe, eine Psychotherapie selbst zahlen zu wollen wie zum Beispiel eine geplante Verbeamtung, der Wunsch, dass die Krankenkasse keine Informationen über Ihre psychische Erkrankung erhalten soll, das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Wechsel in eine private Krankenkasse oder bei Ablehnung der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesen Fällen (oder auch aus anderen Beweggründen) können Sie die Kosten der Behandlung selbst zahlen. Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Bundeswehr

Auch für Angehörige der Bundeswehr ist eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Privatpraxis möglich. Zunächst ist eine Überweisung der Truppenärztin / des Truppenarztes für das Erstgespräch nötig. Der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung muss im ersten Termin vorliegen. Die weitere Beantragung der Psychotherapie läuft ebenfalls über den Truppenarzt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da die Wartezeiten für einen Therapieplatz oft sehr lang sind und der Bedarf an Psychotherapieplätzen durch kassenzugelassene Therapeut:innen nicht gedeckt werden kann, finanzieren viele gesetzliche Krankenversicherungen in begründeten Einzelfällen auch Psychotherapien in Privatpraxen. Die Krankenversicherungen haben einen Versorgungsauftrag und sind nach § 13 Abs. 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer akzeptablen Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Ich biete für gesetzlich Versicherte diese Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren an. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann. Dieses Verfahren bedeutet einiges an bürokratischem Aufwand. 

Bereits das Erstgespräch in meiner Privatpraxis ist kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Therapiesitzungen, die vor Bewilligung durch die Krankenkasse wahrgenommen werden, sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Außerdem kann es vorkommen, dass die Erstattung der Sitzungen von den gesetzlichen Krankenkassen nur zu einem gewissen GOP-Satz erfolgt und ein Differenzbetrag entsteht, für den Sie privat aufkommen müssen.

Bundespolizist:innen

 

Bundespolizist:innen können ebenfalls in meiner Privatpraxis behandelt werden. Die Antragsstellung erfolgt durch mich und richtet sich an die Heilfürsorgestelle Bundespolizei in Sankt Augustin.

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